Von der Anfrage zur Begleitung

Der Weg zu einer Schulbegleitung klingt manchmal kompliziert – wir begleiten Sie durch jeden Schritt.

01

Erstkontakt

Sie nehmen Kontakt zu uns auf. Wir klären in einem ersten Gespräch, ob und welche Form der Begleitung in Frage kommt.

02

Antragstellung

Gemeinsam stellen wir den Antrag beim zuständigen Jugend- oder Sozialamt. Wir erklären, welche Unterlagen benötigt werden.

03

Bewilligung

Nach Bewilligung durch den Kostenträger beginnen wir mit der Planung – wer begleitet, welche Schule, welcher Stundenrahmen.

04

Begleitung beginnt

Die Begleitung startet. Wir bleiben im regelmäßigen Austausch mit Familie, Schule und Begleiter.

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SGB VIII · SGB IX

Qualifizierte Schulbegleitung

Begleitung durch pädagogisch oder therapeutisch ausgebildete Fachkräfte für Kinder mit komplexeren Unterstützungsbedarfen.

Die qualifizierte Schulbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Behinderung, einer drohenden Behinderung oder eines besonderen Förderbedarfs eine spezialisierte Fachkraft benötigen, um am Schulunterricht teilnehmen zu können.

Unsere qualifizierten Begleiter bringen pädagogische, therapeutische oder sonderpädagogische Kenntnisse mit und können gezielt auf die spezifischen Herausforderungen des Kindes eingehen.

Für wen geeignet

  • Kinder mit Autismus-Spektrum-Störung oder ähnlichen Diagnosen
  • Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung
  • Kinder mit erheblichen sozial-emotionalen Entwicklungsbedarfen
  • Kinder, bei denen ein Förderschulbesuch andernfalls notwendig wäre
Rechtsgrundlage

SGB VIII § 35a (seelische Behinderung) · SGB IX §§ 112 ff. (Eingliederungshilfe) · Kostenträger: Jugendamt oder Sozialamt je nach Diagnose

SGB VIII · SGB IX

Unqualifizierte Schulbegleitung

Praktische Alltagsbegleitung durch geschulte Personen – für Kinder, die im Schulalltag Orientierung und Unterstützung brauchen.

Die unqualifizierte Schulbegleitung bietet eine verlässliche, strukturgebende Begleitung im Schulalltag. Schwerpunkt liegt auf der praktischen Unterstützung: Orientierung im Tagesablauf, Hilfe in Pausen, Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben und die Funktion als feste Bezugsperson.

Diese Form der Begleitung erfordert keine formale pädagogische Ausbildung, setzt aber Einfühlungsvermögen, Verlässlichkeit und Bereitschaft zur Einarbeitung voraus. Unsere Begleiter werden von uns vorbereitet und begleitet.

Typische Aufgaben

  • Begleitung im Schulweg und im Schulgebäude
  • Unterstützung in Übergängen (Unterricht, Pausen, Ausflüge)
  • Strukturierung des Schultages und Unterstützung bei der Organisation
  • Kommunikation mit Lehrkräften auf Augenhöhe
  • Regelmäßiger Austausch mit Familie und unserem Team
Rechtsgrundlage

SGB VIII § 35a · SGB IX §§ 112 ff. · Antrag über das zuständige Jugend- oder Sozialamt · Wir unterstützen Sie beim Antragsprozess

Häufige Fragen von Eltern

Wir nehmen Ihnen die Sorgen im Bürokratie-Dschungel. Hier sind die wichtigsten Antworten.

Was kostet die Schulbegleitung für uns als Familie?

Für Sie als Eltern entstehen keine Kosten. Die Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Nach erfolgreicher Beantragung und Bewilligung durch den zuständigen Träger (Jugendamt oder Sozialamt) wird das Budget direkt und zu 100 % von der Behörde übernommen.

In welchen Teilen Hannovers und Umgebung sind Sie aktiv?

Wir decken die gesamte Region Hannover ab. Dazu zählen neben dem Stadtgebiet Hannover alle umliegenden Gemeinden und Städte wie Springe, Burgdorf, Lehrte, Sehnde, Barsinghausen, Garbsen, Langenhagen, Ronnenberg, Neustadt, Wunstorf und Wedemark.

Wie lange dauert es von der Anfrage bis zur echten Begleitung?

Das hängt stark von der Bearbeitungszeit der zuständigen Behörde ab (meist einige Wochen). Sobald die Bewilligung vorliegt, können wir dank unseres Netzwerks oft sehr zeitnah eine passende Kraft für Ihr Kind bereitstellen.

Welche Schule oder Schulform ist abgedeckt?

Wir begleiten Kinder an allen Schulformen – von der Grundschule über Haupt- und Realschule bis hin zu Förderschulen und Gymnasien. Entscheidend ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf Ihres Kindes.