Schulbegleitung nach SGB VIII und SGB IX – individuell, verlässlich und eng abgestimmt mit allen Beteiligten.
Der Weg zu einer Schulbegleitung klingt manchmal kompliziert – wir begleiten Sie durch jeden Schritt.
Sie nehmen Kontakt zu uns auf. Wir klären in einem ersten Gespräch, ob und welche Form der Begleitung in Frage kommt.
Gemeinsam stellen wir den Antrag beim zuständigen Jugend- oder Sozialamt. Wir erklären, welche Unterlagen benötigt werden.
Nach Bewilligung durch den Kostenträger beginnen wir mit der Planung – wer begleitet, welche Schule, welcher Stundenrahmen.
Die Begleitung startet. Wir bleiben im regelmäßigen Austausch mit Familie, Schule und Begleiter.
Die qualifizierte Schulbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Behinderung, einer drohenden Behinderung oder eines besonderen Förderbedarfs eine spezialisierte Fachkraft benötigen, um am Schulunterricht teilnehmen zu können.
Unsere qualifizierten Begleiter bringen pädagogische, therapeutische oder sonderpädagogische Kenntnisse mit und können gezielt auf die spezifischen Herausforderungen des Kindes eingehen.
SGB VIII § 35a (seelische Behinderung) · SGB IX §§ 112 ff. (Eingliederungshilfe) · Kostenträger: Jugendamt oder Sozialamt je nach Diagnose
Die unqualifizierte Schulbegleitung bietet eine verlässliche, strukturgebende Begleitung im Schulalltag. Schwerpunkt liegt auf der praktischen Unterstützung: Orientierung im Tagesablauf, Hilfe in Pausen, Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben und die Funktion als feste Bezugsperson.
Diese Form der Begleitung erfordert keine formale pädagogische Ausbildung, setzt aber Einfühlungsvermögen, Verlässlichkeit und Bereitschaft zur Einarbeitung voraus. Unsere Begleiter werden von uns vorbereitet und begleitet.
SGB VIII § 35a · SGB IX §§ 112 ff. · Antrag über das zuständige Jugend- oder Sozialamt · Wir unterstützen Sie beim Antragsprozess
Wir nehmen Ihnen die Sorgen im Bürokratie-Dschungel. Hier sind die wichtigsten Antworten.
Für Sie als Eltern entstehen keine Kosten. Die Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Nach erfolgreicher Beantragung und Bewilligung durch den zuständigen Träger (Jugendamt oder Sozialamt) wird das Budget direkt und zu 100 % von der Behörde übernommen.
Wir decken die gesamte Region Hannover ab. Dazu zählen neben dem Stadtgebiet Hannover alle umliegenden Gemeinden und Städte wie Springe, Burgdorf, Lehrte, Sehnde, Barsinghausen, Garbsen, Langenhagen, Ronnenberg, Neustadt, Wunstorf und Wedemark.
Das hängt stark von der Bearbeitungszeit der zuständigen Behörde ab (meist einige Wochen). Sobald die Bewilligung vorliegt, können wir dank unseres Netzwerks oft sehr zeitnah eine passende Kraft für Ihr Kind bereitstellen.
Wir begleiten Kinder an allen Schulformen – von der Grundschule über Haupt- und Realschule bis hin zu Förderschulen und Gymnasien. Entscheidend ist nicht die Schulform, sondern der individuelle Bedarf Ihres Kindes.